Neben den konventionellen
Immobiliendienstleistungen übernehmen wir auch die gerichtlich angeordnete
Zwangsverwaltung für Immobilien aller Art.
Hierbei wird die
Geschäftsführung der ABIG Immobilien und Verwaltung GmbH persönlich zur
Zwangsverwaltung bestellt.
Auf die
Immobilienwirtschaft spezialisierte Rechtsanwälte stehen bei allen mit der
Zwangsverwaltung von Immobilien verbundenen Aufgaben beratend zur Seite.
Hierdurch ist
gewährleistet, dass neben den mit der Zwangsverwaltung verbundenen
kaufmännischen und technischen Aufgaben auch die gem. §§ 3 ff ZwVwV
geforderten Leistungen qualifiziert erbracht werden.
Unser professionell
geführter Geschäfts- und Bürobetrieb ermöglicht jederzeit die kurzfristige
Übernahme von Zwangsverwaltungsobjekten sowie die schnelle Aufarbeitung
aller diesbezüglichen Unterlagen.
Auch für diese spezielle
Aufgabenstellung, die ein hohes Maß an immobilienwirtschaftlichen und
juristischen Kenntnissen erfordert, sind wir genau der
richtige Partner für Sie.
Zur Übernahme von
Zwangsverwaltungen kontaktieren Sie bitte direkt die Geschäftsführung der
ABIG Immobilien und Verwaltung GmbH oder unsere Rechtsabteilung.
Kontakt > |